Für den Urlaub mit Teilzeitwohnrechten sprechen also:
• die langfristige Sicherung eines Urlaubsappartements in einer komfortablen Ferienanlage an einem attraktiven Standort. Im Vergleich zum Kauf einer Ferienwohnung entsteht dem Einzelnen dabei nur ein Bruchteil an Kosten - und stets nur anteilig für den Geltungszeitraum des Ferienwohnrechts,
• die Anpassungsmöglichkeit an sich ändernde Urlaubswünsche durch die Anbindung an eine Tauschorganisation (mit mehreren tausend Ferienanlagen weltweit sind die meisten touristischen Zentren mit Anlagen auf Teilzeitwohnrecht-Basis von Interval International und RCI erschlossen),
• die vielfältigen Leistungen von Ferienanlagen, die nur über Teilzeitwohnrecht-Systeme zugänglich sind: z. B. Sport- und Freizeitangebote, teils mit Animationsprogramm, Fitness- und Beauty-Einrichtungen, Gastronomie etc. In den Genuss solcher Angebote kommen üblicherweise nur Gäste im gehobenen Hotelbereich oder Urlauber in den renommierten Animationsclubs,
• weitgehende Unabhängigkeit von steigenden Kosten, etwa für Hotelübernachtungen,
• für Nutzer des Punktesystems – mit Punkten als spezieller »Urlaubswährung « – die vielfältigen Möglichkeiten, weitere Dienstleistungen rund ums Reisen in Anspruch nehmen zu können: beispielsweise Mietwagen oder auch Hotelaufenthalte bei den verschiedensten Vertragsunternehmen.
Zusätzliche Informationen unter nachfolgenden Links:
Zum Begriff Teilzeitwohnrecht
Teilzeitwohnrecht-Systeme
Kosten für Teilzeitwohnrechte
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Internationaler Tausch
Marktentwicklung
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